Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages. Gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist und aus welchen Gründen auch
immer die Belegung nicht erfolgt.
Das beinhaltet auch Schneemangel und Witterungsverhältnisse.
Wir möchten Sie in Ihrem eigenen Interesse bitten, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, da wir bei Nichtinanspruchnahme oder frühzeitiger Abreise 90 % des vereinbarten
Preises in Rechnung stellen.
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