Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages. Gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist und aus welchen Gründen auch
immer die Belegung nicht erfolgt.
Das beinhaltet auch Schneemangel und Witterungsverhältnisse.
Stornobedingungen
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Bei nicht in Nichtinanspruchnahme oder frühzeitiger Abreise werden
90% des Mietpreises in Rechnung gestellt.
Sollten Sie mal etwas vergessen haben, so melden Sie sich bitte bei uns und wir senden Ihnen die Sachen gern gegen die Unkostenbeteiligung zu. Sollte sich niemand melden, so werden die Sachen für 3 Monate aufgehoben und dann sachgerecht entsorgt.
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